Verantwortung und Einhaltung

Verantwortung und Einhaltung

Bekanntmachung bezüglich Personen, die Transaktionen in eigenem Namen, aber im Auftrag anderer durchführen.

Die auf Grundlage von Artikel 27 des Gesetzes Nr. 5549 zur Verhinderung von Geldwäsche erstellte "Verordnung über Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" trat am 1. April 2008 in Kraft.

Gemäß der Verordnung ist es bei Geschäftsbeziehungen, die für Dienstleistungen wie Kontoeröffnung, Kreditvergabe oder Kreditkarten, Schließfächer, Finanzierung, Factoring und Finanzierungsleasing eingerichtet werden und die naturgemäß ein Element der Kontinuität aufweisen, zwingend erforderlich, Kunden und diejenigen, die in ihrem Namen handeln, durch Einholung und Überprüfung der Richtigkeit von Identitätsinformationen zu identifizieren, unabhängig vom Betrag.

Abgesehen davon, dass es sich nicht um ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis handelt;

  • Wenn der Transaktionsbetrag oder der Gesamtbetrag mehrerer zusammenhängender Transaktionen 185.000 TL oder mehr beträgt,
  • In Situationen, die eine Meldung verdächtiger Transaktionen erfordern, unabhängig vom Betrag,
  • Wenn Zweifel an der Angemessenheit und Genauigkeit der zuvor erhobenen Kundenidentifikationsdaten bestehen, unabhängig von deren Menge,

Es ist zwingend erforderlich, Kunden oder deren Vertreter zu identifizieren, indem die Richtigkeit ihrer persönlichen Daten erfasst und überprüft wird.

LABBRILL-KOMPATIBILITÄTSEINHEIT